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Unfälle / Arbeitsunfälle (D-Arzt)

Unfälle

Eine unfallchirurgische Versorgung akuter Notfälle / verunfallter Patienten findet in unserer Praxis statt, sofern die Schwere der Verletzung eine ambulante Behandlung zulässt. Sollten die Patienten stationär versorgt und aufgenommen werden müssen, kümmern wir uns um die Weiterleitung und den Transport in das entsprechende Krankenhaus. Eine ambulante Nachsorge kann dann wieder von unserer Praxis übernommen werden.

Arbeits-, Wege- und Schulunfälle (D-Arzt)

Unsere Praxis nimmt am sogenannten Durchgangsarztverfahren teil, so dass auch Unfälle, die beim Arbeiten, in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin passiert sind, versorgt werden können.

Generell gilt in einem solchen Fall, dass der Versicherte durch den Schutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen besonderen Versicherungsschutz hat. Daher muss bei der Wahl des Arztes im Fall eines Arbeits-, Schul-, Kindergarten- oder Wegeunfalls darauf geachtet werden, dass dieser sogenannter Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt) ist.

Dr. Benjamin Rebhan ist Durchgangsarzt, hat also die Zulassung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung, und ist damit berechtigt, diese Unfällem sowohl in Erstversorgung als auch nach stationärem Aufenthalt zu versorgen.

Warum ist das so wichtig? Die zuständige Berufsgenossenschaft kann Hilfsleistungen verweigern, wenn die Diagnose nicht in einem D-Arzt-Verfahren zustande gekommen ist.

Die Aufgaben des D-Arztes sind:

  • Die Erstellung der ersten Diagnose und des vorliegenden Sachverhalts sowie Einstufung, ob es sich tatsächlich um einen Berufsgenossenschaftlich versicherten Unfall handelt
  • Die Durchführung der Erstversorgung
  • Das Verfassen eines Arztberichts, welcher der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) vorgelegt wird
  • Die Koordinierung von weiterbehandelnden Einrichtungen und Ärzten
  • Die Steuerung der abschließenden Behandlung